Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beratungsverlauf
Entschließt sich ein Klient / eine Klientin zu einer Beratung, so hat er / sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise in einem unverbindlichen Gespräch kennen zu lernen (Dauer 1 Std.). Die ersten 30 Minuten des Erstgesprächs sind kostenfrei. Grundlage des Beratungsprozesses bilden anfangs 3 Probesitzungen, währenddessen bereits inhaltlich gearbeitet wird. Die Probesitzungen dienen zum gegenseitigen Kennen lernen und Klärung der Arbeitsbasis. Nach diesen Probesitzungen werden je nach Thematik bis zu 7 weiteren Beratungseinheiten vereinbart. Nach diesen Beratungseinheiten werden dann im Abschlussgespräch zum Einen die erreichten Ziele und zum Anderen ein weiterer Beratungsbedarf erörtert.

Themen
Die zu beratenden Themen stehen in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, wenn es bei der Anfrage um Supervision / Coaching geht. Die Grenze von "Supervision" und "Beratung" ist nach meiner Erfahrung fließend und nicht trennscharf. Daher gestalte ich die Begegnung mit Ihnen flexibel und anliegenorientiert. Die Themen werden zu Beginn des Beratungsprozesses von dem Klient / der Klientin definiert, können aber auch im Laufe des Prozesses angepasst werden. Die Stundenziele werden variabel je nach aktuellem Bedarf festgelegt und am Ende jeder Beratungseinheit auf ihre Zielsetzung hin überprüft. In diesem Prozess der Klärung der Ziele stehe ich jederzeit unterstützend zur Seite.

Schweigepflicht
Zum Schutze des Klienten / der Klientin verpflichte ich mich der Schweigepflicht. Dies betrifft alle Inhalte der Beratung, sofern sie geltendes Recht bei Straftaten nicht berühren. Ausgenommen davon sind meine Reflexionsgespräche der Supervisorin in Lehrsupervisionen: Sie dienen dazu Entwicklungsbehinderungen des Klienten / der Klientin aufzulösen, wenn diese durch mich verursacht sind.

Kündigung
Liegen Gründe vor, die dem geplanten Beratungsprozess entgegenstehen, kann während oder nach den 3 Probesitzungen von einer Seite oder beiden Seiten  die Kündigung ausgesprochen werden. Die Kündigung bedarf eines Reflexionsgespräches. Das Reflexionsgespräch wird als eine Einheit in Rechnung gestellt.

Vergütung
Ich erhalte für eine Einheit ein Honorar. Die Höhe des Honorars erfragen sie bitte im 1. Beratungsgespräch (u. U. können persönliche Verhältnisse Berücksichtigung finden). Wird der vereinbarte Beratungstermin weniger als 24 Std. vor dem Termin von dem Klienten / der Klientin abgesagt, so ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zahlbar. Die Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen. Bei Bedarf kann am Ende des Beratungsprozesses eine Gesamtrechnung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden.

Sonstiges
Der Auftraggeber (Klient) verpflichtet sich, mir alle zur Ausübung meiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach gemeinsamer Überlegung kann eine weitere Beratung / Fortbildung fortgesetzt / verlängert werden.

Haftung
Für den Entwicklungserfolg des Klienten / der Klientin hafte ich, Petra Schlösser, nicht. Eine Haftung für Schäden des Klienten aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch mich, Petra Schlösser grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

Anwendbares Recht
Auf das Vertragverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist, soweit zulässig Darmstadt.

Stand: 13.3.2014

Petra Schlösser –Supervision und Beratung
Von-der-Au-Str. 27 | 64297 Darmstadt | Tel.: 06151 - 54771
e-Mail: ps(at)petra-schloesser-supervision.de | Impressum | Datenschutz | AGB