Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beratungsverlauf
Entschließt sich ein Klient / eine Klientin zu einer
Beratung, so hat er / sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise
in einem unverbindlichen Gespräch kennen zu lernen (Dauer 1 Std.). Die ersten 30 Minuten des Erstgesprächs sind kostenfrei.
Grundlage des Beratungsprozesses bilden anfangs 3 Probesitzungen,
währenddessen bereits inhaltlich gearbeitet wird. Die Probesitzungen
dienen zum gegenseitigen Kennen lernen und Klärung der Arbeitsbasis.
Nach diesen Probesitzungen werden je nach Thematik bis zu 7 weiteren
Beratungseinheiten vereinbart. Nach diesen Beratungseinheiten werden
dann im Abschlussgespräch zum Einen die erreichten Ziele und zum
Anderen ein weiterer Beratungsbedarf erörtert.
Themen
Die zu beratenden Themen stehen in Zusammenhang mit der
Berufstätigkeit, wenn es bei der Anfrage um Supervision / Coaching
geht. Die Grenze von "Supervision" und "Beratung" ist nach meiner
Erfahrung fließend und nicht trennscharf. Daher gestalte ich die
Begegnung mit Ihnen flexibel und anliegenorientiert. Die Themen werden
zu Beginn des Beratungsprozesses von dem
Klient / der Klientin definiert, können aber auch im Laufe des
Prozesses angepasst werden. Die Stundenziele werden variabel je nach
aktuellem Bedarf festgelegt und am Ende jeder Beratungseinheit
auf ihre Zielsetzung hin überprüft. In diesem Prozess der
Klärung der Ziele stehe ich jederzeit
unterstützend zur Seite.
Schweigepflicht
Zum Schutze des Klienten / der Klientin verpflichte ich mich der Schweigepflicht. Dies betrifft alle Inhalte der
Beratung, sofern sie geltendes Recht bei Straftaten nicht berühren.
Ausgenommen davon sind meine Reflexionsgespräche der Supervisorin in
Lehrsupervisionen: Sie dienen dazu Entwicklungsbehinderungen des
Klienten / der Klientin aufzulösen, wenn diese durch mich
verursacht sind.
Kündigung
Liegen Gründe vor, die dem geplanten Beratungsprozess entgegenstehen,
kann während oder nach den 3 Probesitzungen von einer Seite oder beiden
Seiten die Kündigung ausgesprochen werden. Die Kündigung
bedarf eines Reflexionsgespräches. Das Reflexionsgespräch wird als eine
Einheit in Rechnung gestellt.
Vergütung
Ich erhalte für eine Einheit ein Honorar. Die Höhe des
Honorars erfragen sie bitte im 1. Beratungsgespräch (u. U. können
persönliche Verhältnisse Berücksichtigung finden). Wird der vereinbarte
Beratungstermin weniger als 24 Std. vor dem Termin von dem Klienten /
der Klientin abgesagt, so ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe
zahlbar. Die Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14
Tagen. Bei Bedarf kann am Ende des Beratungsprozesses eine
Gesamtrechnung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden.
Sonstiges
Der Auftraggeber (Klient) verpflichtet sich, mir alle zur
Ausübung meiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen
zur Verfügung zu stellen. Nach gemeinsamer Überlegung kann eine weitere
Beratung / Fortbildung fortgesetzt / verlängert werden.
Haftung
Für den Entwicklungserfolg des Klienten / der Klientin hafte ich, Petra
Schlösser, nicht. Eine Haftung für Schäden des Klienten aus
jeglichem Rechtsgrund,
einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und
außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei
denn, der Schaden wurde durch mich, Petra Schlösser grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Anwendbares Recht
Auf das Vertragverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist,
soweit zulässig Darmstadt.
Stand: 13.3.2014
Petra Schlösser –Supervision und Beratung
Von-der-Au-Str. 27 | 64297 Darmstadt | Tel.: 06151 - 54771
e-Mail:
ps(at)petra-schloesser-supervision.de | Impressum | Datenschutz | AGB